Erfolgreich mit LRS

Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen 10er Abschluss!

von Dr. D. Obermann-Jeschke

Ich freue mich sehr, auch dieses Jahr wieder junge Menschen erfolgreich durch die zentralen Abschlussprüfungen in der Klasse 10 begleitet zu haben. Danke für die Blumen!

Mein Respekt und mein Dank gilt den jungen Menschen, die zusätzlich neben den wachsenden Anforderungen in der Schule noch meine Förderung in Anspruch genommen haben, um ihre Ziele erreichen. Dabei müssen sie immer wieder Aufstehen und Weitermachen, Umwege in Kauf nehmen und mehr an Zeit und Energie aufbringen als ihre Mitschüler.

Daher ist es mir wichtig, in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs hinzuweisen. Denn legasthenen Menschen werden im Schulbetrieb vergleichsweise höhere Leistungsansprüche abverlangt, da sie immer über die Leistungsabfrage hinaus ihre veränderte Wahrnehmung ausgleichen müssen. Die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs entspricht daher - wie es entsprechend im Schulgesetz NRW ausgeführt wird - ihrem Recht auf Gleichbehandlung. Demnach kann der Nachteilsausgleich in begründeten Fällen auch bis in die Klasse 10 fortgesetzt werden. Bei den Zentralen Prüfungen kann durch die Schulleitung ein individueller Nachteilsausgleich gewährt werden. [1]

Gerne berate ich Sie über die Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen.

 

Ihre Dorothee Obermann-Jeschke

 

[1] vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I –Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen, Stand Juli 2017