§ 5 Zahlungsbedingungen; Verzug

  1. Sie können als Kunde während und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den Zahlungsarten wählen, die zur Verfügung stehen. Detailierte Informationen zu den bereit gestellten Zahlungsweisen erhalten Sie auf einer gesonderten Informationsseite.
  2. Sofern für Bezahlmethoden gesonderte Gebühren anfallen, werden Sie ebenfalls im Bestellprozess und auf der Informationsseite darüber unterrichtet.
  3. Sofern Sie mit uns die Bezahlung per Rechnung vereinbart haben, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen (außer Nachnahme) erfolgt die Zahlung im Voraus ohne Abzug.
  4. Werden Drittanbieter wie z. B. PayPal mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  5. Bei Versäumung des Zahlungstermins kommt der Kunde ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.


§ 6 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (Eigentumsvorbehalt nach §§158, 449 BGB).
  2. Vor Eigentumsübertragung dürfen die Waren nicht weiterveräußert, verpfändet, vermietet, verarbeitet, sicherheitshalber übereignet, anderweitig verfügt oder umgestaltet oder mit sonstigen Rechten belastet werden – es sei denn der Verkäufer willigt ausdrücklich ein.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Bis zu diesem Zeitpunkt, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 diesen Paragraphen vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst mit bestehenden Forderungen gegen den Käufer zu verrechnen.
  6. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen Verhältnis zu unserer Forderung steht. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.